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Kanarische Inseln

Ferienwohnungen Kanaren: 15 Prozent weniger, Auslastung bei 95,5 Prozent

Euroinmobiliaria® · · 2 Min. Lesezeit

Ferienwohnungen Kanaren: 15 Prozent weniger, Auslastung bei 95,5 Prozent
Vista aérea de apartamentos y hoteles en Playa de las Américas, Tenerife. Foto: Wouter Hagens / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Sieben Monate nach Inkrafttreten des kanarischen Ferienwohnungsgesetzes ist der Markt für Ferienvermietung kleiner geworden. Auf den Kanaren gibt es heute 39.678 registrierte Ferienwohnungen, 6.957 weniger als vor dem Gesetz, ein Rückgang um 15 Prozent. Die Nachfrage lässt trotzdem nicht nach: Nach Angaben des ISTAC, des Statistikamts der kanarischen Regierung, wurden im Juli 2026 95,5 Prozent der angebotenen Wohnungen gebucht.

Was das neue Gesetz verlangt

Das Gesetz gilt seit Dezember 2025. Eine Ferienwohnung ist ein Haus oder eine Wohnung, die tageweise an Touristen vermietet wird, meist über digitale Plattformen. Es setzt eine Obergrenze: In jeder Gemeinde dürfen nur 10 Prozent der Wohnungen so genutzt werden, auf El Hierro, La Gomera und La Palma bis zu 20 Prozent. Neubauten dürfen erst zehn Jahre nach Fertigstellung an Touristen vermietet werden. Hinzu kommen technische Anforderungen: mindestens 35 Quadratmeter Wohnfläche, Energieeffizienz, Versicherung und Registrierungspflicht. Wer schon vorher vermietet hat, bekommt fünf Jahre Zeit, um sich anzupassen oder die Tätigkeit bei der Gemeinde dauerhaft absichern zu lassen.

Weniger Angebot, gleiche Nachfrage

Der Rückgang der Registrierungen hat eine einfache Erklärung. Ein Teil der Eigentümer hat aufgehört, andere erfüllten die Anforderungen nicht, und manche Wohnungen wurden langfristig vermietet oder verkauft. Die Touristen kommen aber weiter. Wenn sich die Gäste auf weniger Wohnungen verteilen, ist jede einzelne besser belegt. Das ist wie bei einem Hotel, dessen Nachbarhaus schließt: Die Auslastung steigt, obwohl nicht mehr Besucher kommen. Daher die 95,5 Prozent im Juli, was praktisch ausgebucht bedeutet.

Was sich für wen ändert

Für den Eigentümer, der an Touristen vermietet, bringt das Gesetz mehr Papierkram, aber auch weniger Konkurrenz. Wer alle Auflagen erfüllt, kann mit mehr Buchungen und stabileren Übernachtungspreisen rechnen. Wer sie nicht erfüllt, muss bald entscheiden: anpassen, auf Langzeitvermietung umstellen oder verkaufen.

Für Wohnungssuchende auf dem Mietmarkt ist die Nachricht verhalten positiv. Knapp 7.000 Wohnungen sind aus dem touristischen Kreislauf ausgeschieden, doch nicht alle kehren auf den Wohnungsmarkt zurück, und nicht sofort. Spürbar wird der Effekt Viertel für Viertel, vor allem auf Teneriffa, wo vier von zehn Ferienwohnungen stehen.

Für den Nachbarn heißt es: weniger Rollkoffer im Hausflur und mehr Ruhe im Treppenhaus, sofern die Gemeinden die Kontrollen durchführen, die das Gesetz ihnen aufträgt.

Womit zu rechnen ist

Wahrscheinlich sinkt die Zahl weiter langsam, während die Auslastung hoch bleibt. Im Blick behalten sollte man, wie jede Gemeinde die 10-Prozent-Grenze anwendet und ob die Langzeitmieten in den touristischsten Gegenden nachgeben. Eigentümer sollten ihre Lage prüfen, bevor die Anpassungsfrist abläuft; Mieter sollten die Preise dort vergleichen, wo das touristische Angebot am stärksten geschrumpft ist.