Der Nationalpark Garajonay schränkt das Bauen ein und lässt Häuser in seiner Umgebung verfallen
Mehr als zehn Prozent der Insel unter Schutz
Der Nationalpark Garajonay verhängt strenge Auflagen für jegliche baulichen Maßnahmen.
Häuser, die nicht mehr saniert werden dürfen
Häuser in der Nähe von El Cedro stehen leer, da sie weder erweitert noch saniert werden dürfen.
Eigentümer zwischen Naturschutz und Wohnbedürfnis gefangen
Wer Häuser innerhalb der Schutzzone erbt, hat keine klaren Alternativen.
Mittelbare Auswirkungen auf die Nachbargemeinden
Die Beschränkung verlagert den Bebauungsdruck nach Vallehermoso oder Hermigua.
Ein zum Weltkulturerbe erklärter Lorbeerwald
Der Nationalpark Garajonay schützt einen der am besten erhaltenen Lorbeerwälder der Kanaren, der 1986 von der Unesco als Weltkulturerbe anerkannt wurde – als Relikt des subtropischen Waldes, der einst weite Teile Südeuropas bedeckte. Dieser doppelte Schutzstatus, national und durch die Unesco, erklärt die besonders strengen Bauauflagen rund um den Park. Jeder Eingriff in seiner unmittelbaren Umgebung erfordert zusätzliche technische Gutachten, die außerhalb der Schutzzone nicht verlangt werden. Der ökologische Wert des Gebiets steht außer Frage, auch bei denjenigen, die eine Lockerung der Vorschriften für die angrenzenden Häuser fordern.
Familien gefangen im Naturschutzgesetz
Mehrere Familien mit geerbten Häusern nahe El Cedro schildern ihre Frustration darüber, seit Generationen in Familienbesitz befindliche Häuser weder erweitern noch grundlegend sanieren zu dürfen, obwohl sie darin regelmäßig wohnten, bevor der Verfall fortschritt. Die Schutzvorschriften unterscheiden nicht zwischen Neubau und Sanierung des Bestehenden, was jedes Verfahren erheblich erschwert. Angesichts der Langsamkeit und Komplexität des ordentlichen Verwaltungswegs haben sich manche Eigentümer für minimale Reparaturen ohne Genehmigung entschieden. Andere haben das Haus schlicht aufgegeben, weil sie innerhalb der Legalität keine gangbare Lösung fanden.
Der stetige Wegzug in die Nachbargemeinden
Angesichts der Unmöglichkeit, ihre Häuser innerhalb der Schutzzone zu sanieren oder zu erweitern, haben viele betroffene Familien ihren ständigen Wohnsitz in Ortschaften von Vallehermoso oder Hermigua verlegt, wo die Bauleitplanung größeren Spielraum bietet. Diese Verlagerung hat die Nachfrage nach Flächen und Wohnraum in beiden Gemeinden verstärkt, mit entsprechenden Auswirkungen auf die lokalen Preise. Bauträger und Immobilienmakler der Zone räumen ein, dass ein Teil ihrer jüngsten Tätigkeit direkt auf diesen mittelbaren Druck aus dem Umfeld des Parks zurückzuführen ist. Das Phänomen zeigt, wie ein strenger Umweltschutz an einem Punkt der Insel den Immobiliendruck auf andere Gemeinden verlagern kann.
Eine wiederkehrende Debatte über Ausgleichszahlungen
Verbände betroffener Eigentümer fordern seit Jahren eine Art wirtschaftlichen oder steuerlichen Ausgleich für jene, deren Wohnraumnutzung durch den Schutz des Parks eingeschränkt ist – eine Forderung, die bislang keine gesetzliche Unterstützung gefunden hat. Der Cabildo von La Gomera hat punktuelle Hilfsmodelle für die Grundinstandhaltung dieser Häuser geprüft, ohne dass sich daraus ein stabiles Programm ergeben hätte. Experten für Baurecht weisen darauf hin, dass ähnliche Situationen in anderen Naturschutzgebieten der Kanaren durch Tausch- oder Umsiedlungsmechanismen gelöst wurden, die im Fall Garajonays bislang nicht geprüft wurden. Die Debatte darüber, wie diese Familien entschädigt werden können, bleibt kurzfristig ohne konkrete Lösung offen.



